G-BA-Beschluss: Akutschmerz-Management

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 6/2021

Wie das DÄB Mitte Februar 2021 berichtet, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Akutschmerz-Management zum verbindlichen Teil des internen Qualitätsmanagements von Krankenhäusern und vertragsärztlichen Praxen ernannt.

Der DÄB-Artikel zeigt auf, dass hier bisher bei nicht wenigen Kliniken und Praxen erheblicher Nachholbedarf herrscht, wie auch Umfragen belegen. Daher begrüßen wir die Entscheidung des G-BA für ein verbessertes Patientenwohl.

Dankenswerterweise stellt der DÄB zur Arbeitserleichterung eine Checkliste mit Eckpunkten für die interne Konzepterstellung zur Verfügung, die wir jedem ans Herz legen wollen, der sich intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen möchte.

Der Beschluss des G-BA vom September 2020 ist am 09.12.2020 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

Auf dem NARKA 2021 werden wir das Thema expliziter beleuchten. Seien Sie dabei!

(KH)

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