Verantwortlichkeiten bei Konnektorenfehler

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in der Auseinandersetzung zwischen Ärzteschaft und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Stellung bezogen.

Wie Sie vielleicht unserer letzten Rundmail aus dem Referat Ambulante und Vertragsärztliche Anästhesie entnommen haben, hatten IT-Experten Ende Februar Sicherheitslücken in der ePA und Verstöße gegen die DSGVO entdeckt, die auf eine fehlerhafte Datenverarbeitung innerhalb der Konnektoren zurück zu führen waren.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kälber, hat daraufhin vielerlei Unmut auf sich gezogen, als er verlauten ließ, dass die Verantwortung für derlei Verstöße bei der Ärzteschaft und den Leistungserbringern, die Konnektoren nutzen (müssen) und dabei keinen Einfluss auf deren interne Datenverarbeitung haben, läge; aber ausdrücklich nicht bei der Gematik, die für die Zulassung der Konnektoren zuständig ist.

Umgehend hat das Vorstandsmitglied der KBV, Dr. Kriedel, gegen diese Äußerung protestiert und eine Stellungnahme des BMG gefordert.

Diese kam nun auch. Das BMG stellt sich darin gänzlich hinter die Ärzteschaft und erklärte:

„Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Leistungserbringer für die oben genannte Datenverarbeitung nicht verantwortlich.“

Die KBV – und wir mit ihr – zeigt sich mit der Stellungnahme zufrieden und fordert nun eine eindeutige gesetzliche Klarstellung.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Website der KBV.

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