Fördergeld für ambulante Operationen NICHT für Anästhesisten

BDA protestiert bei KBV

Als völlig unakzeptabel hat Jörg Karst, der Vertreter der ambulant und vertragsärztlich tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten, die Entscheidung des Bewertungsausschusses bezeichnet, die Kolleginnen und Kollegen NICHT an der Förderung zum ambulanten Operieren zu beteiligen.
Die operativen Fächer bekommen seit dem 1.1.23 aus einem Topf von 60 Mio. Euro für eine Anzahl an operativen Prozeduren mehr Geld. „Wir Anästhesistinnen und Anästhesisten sind die Garanten der perioperativen Sicherheit und entscheiden im Zweifel darüber, ob eine Patientin oder ein Patient ambulant oder stationär operiert wird. Ohne uns ambulant Tätige wird es keine Ambulantisierung geben“, so Karst.
In unmittelbar darauf folgenden Telefonaten mit der KBV sicherte diese zu, die Anaesthesiologie im Sommer bei den nächsten Verhandlungen zu berücksichtigen. „Vergessen sind Sie nicht“, versicherte der Dezernatsleiter und Verhandlungsführer der KBV, Dr. Casser.
Er wird sich an seinem Versprechen messen lassen müssen.