GKV-Spitzenverband kündigt TSVG-Rahmenverträge

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT MÄRZ 2021 / KBV APRIL 2021

Sowohl der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, als auch die Mitglieder der KBV-Verteterversammlung kritisieren die unerwartete Kündigung der Rahmenverträge zur Wirtschaftlichkeit durch den GKV-Spitzenverband scharf.

Die Rahmenvorgaben waren nicht einmal ein Jahr alt, als der GKV-Spitzenverband sie aufkündigte. Für Hofmeister laut Deutschem Ärzteblatt „ein Abgesang auf die gemeinsame Selbstverwaltung“.

Eine ausführliche Darstellung zu dem Vorgang finden Sie hier auf der Seite des Deutschen Ärzteblattes und auch hier.

Die Rahmenvorgaben sind Teil des 2019 verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die Kündigung wird erst Ende Oktober 2021 wirksam. Laut GKV-Spitzenverband genug Zeit, eine Einigung zu finden. Allerdings dürfte nach dieser Aktion auf Seiten der KBV erheblicher Zweifel an der Zuverlässigkeit von Aus- und Zusagen des GKV-Spitzenverbands bestehen. Die hier von Seiten der Krankenkassen zur Schau gestellte Ignoranz gegenüber gemeinsam mit der Ärzteschaft geschlossenen Einigungen und auch gegenüber der Legislative, wird von vielen Vertragsärzten als Schlag ins Gesicht aufgefasst.

Die KBV hat ihrerseits am 15.04.2021 auf ihrer Website verkündet, dass sie eine gesetzliche Verankerung der Befristung der Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf zwei Jahren nach Abschluss des Verordnungszeitraums im geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) anstrebt. Dieser am Montag, den 13.04.2021, bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages von der KBV vorgebrachte Änderungsvorschlag wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Sollte es zu einer gesetzlichen Verankerung kommen, würde damit ein wichtiges Ziel – eine größere Verlässlichkeit für Ärzte – ganz ohne die Krankenkassen involvieren zu müssen, erreicht werden.

(KH)

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