DEUTSCHES ÄRZTEBLATT MÄRZ 2021
Wie das Ärzteblatt Mitte März berichtete, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) final über die Vergütungsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte entschieden:
Es wird zur Vergütung von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) geben. Sie finden Anwendung bei der Ablage medizinischer Dokumente in der ePA und werden rückwirkend zum 01.01.2021 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
GOP 01647:
- 1,67 Euro/15 Punkte
- einmal im Quartal ansetzbar zu Erfassung, Verarbeitung, Speicherung von Daten
- zusätzlich zu Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen
GOP 01431
- 33 Cent/3 Punkte
- pro Patient bis 4x im Quartal abrechenbar, wenn es weder persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt noch Videosprechstunde gab
- extrabudgetär
Der Vorschlag der KBV eine eigenständige Beratungsleistung in den EBM aufzunehmen, wurde nicht umgesetzt. In diesem Zusammenhang zitiert das Deutsche Ärzteblatt Dr. med. Andreas Gassen als KBV-Vorstandsvorsitzenden mit den Worten: „Somit ist mit dem Beschluss klargestellt, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Patienten zur ePA nicht beraten müssen“.
Die Höhe der Vergütung ist umstritten, der EBA-Beschluss sieht eine Reevaluierung der Honorierung zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die Aufnahme weitere Tätigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt ist auch nicht ausgeschlossen.
Davon unberührt bleibt die pauschale Vergütung für die Erstbefüllung der ePA in Höhe von 10 Euro.
Bisher dürfte sich der Arbeitsaufwand auf Seiten der Fachschaft noch in Grenzen halten, denn von Seiten der Patienten wird die ePA nur zögerlich angenommen. Wie auf der Seite des Deutschen Ärzteblattes zu lesen ist, argumentieren die Krankenkassen mit den bisher noch beschränkten Möglichkeiten der ePA. Man rechnet bei wachsendem Funktionsumfang auch mit verstärktem Interesse bei den Patientinnen und Patienten. Die Nutzung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig und momentan auch noch in der Testphase. Einen Nutzungszuwachs erhoffen sich die Krankenkassen auch vom Anschluss aller Praxen, der für den 01.07.2021 angestrebt wird. Ob sich diese Prognose der Krankenkassen bewahrheitet, wird sich in der zweiten Jahreshälfte zeigen …
(KH)