Gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) hat der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRGs erarbeitet.
Das Wesentliche auf einen Blick:
Wir empfehlen Ihnen, sich nicht unter den 36%-Anteil herunterpressen zu lassen, weil alles unter diesem Preis unwirtschaftlich für Sie sein kann. Was Sie in Einzelverhandlungen daraus machen, können und wollen wir natürlich nicht beeinflussen.
Die gesamte Empfehlung finden Sie hier. Falls Sie BDA-Mitglied sind haben Sie sicher auch die Rundmails des Referats für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie erhalten, in denen die hinter der Empfehlung stehenden sowie weiterführende Überlegungen dargelegt sind. Falls nicht, kontaktieren Sie uns gern und wir nehmen Sie in den Mailverteiler auf.