Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie die Petition der KBV, und sammeln Sie Unterschriften!
Worum geht es?
Im Rahmen der Aktion #Praxenkollaps hat die KBV beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Die Petition weist auf die schwierigen Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung und den notwendigen Änderungsbedarf durch die Politik hin, und lehnt sich dabei stark an den KBV-Forderungskatalog an, erweitert um die PatientInnenperspektive, so dass das Anliegen eine noch breitere Basis findet. Die Petition umfasst sieben Kernpunkte und kann auf der Seite der KBV nachgelesen werden.
Was können Sie tun?
Weisen Sie auf die Petition hin! Sammeln Sie Unterschriften! Die Listen dafür stellt die KBV auf seiner Seite zum Ausdrucken bereit. Ebenfalls auf der Seite zum Ausdrucken:
- Praxisaushang, um die Patienten auf die Petition aufmerksam zu machen
- Vorlage „Hinweise zur Datenverarbeitung“, für eventuelle Rückfragen von Patienten
Sobald der Petitionsausschuss die Petition im Internet veröffentlicht hat, kann sie auch online (und weiterhin auf Papier) unterzeichnet werden.
Was ist das Ziel?
Die KBV strebt an, innerhalb der Mitzeichnungsfrist mindestens 50.000 Unterstützungen („Quorum“) zu erreichen, um dadurch Herrn Dr. Gassen als Hauptpetent die Gelegenheit zu verschaffen, in einer öffentlichen Ausschusssitzung von den den Ausschussmitgliedern angehört zu werden.
Bitte untersützen Sie dieses Ziel mit Unterschriftensammlungen und Aushängen in Ihrer Praxis! Auf die Gefahr hin, uns zu wiederholten: Nur gemeinsam sind wir stark!
Weitere KBV-Aktionen
Parallel dazu läuft weiterhin die Aktion „Mailing an Bundestagsabgeordnete“, an der Sie sich ebenfalls beteiligen können. Die KBV bietet dazu eine Abgeordnetensuche, kombiniert mit der Möglichkeit eine eigene oder vorformulierte Mail an den/die zuständige Abgeordnete/n zu schicken.
Auch die bundesweite Online-Befragung zur Lage der Praxen läuft und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu äußern und zu beteiligen. Durchgeführt wird diese Befragung, die größte ihrer Art seit zehn Jahren, vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Sie können sich noch bis zum 20. November 2023 beteiligen.