Erweitertes Schnelltestangebot zur Pandemiebekämpfung

DER NIEDERGELASSENE ARZT, März 2021

Gemäß der neuen Corona-Testverordnung, die rückwirkend zum 08.03.2021 in Kraft getreten ist, steht allen Bürgern und Bürgerinnen mindestens ein Schnelltest pro Woche zu, auch bei asymptomatischen Fällen und zu präventiven Zwecken. Der Testverordnung kann bei Wunsch unmittelbar auf einen positiven Antigen-Test ein PCR-Test folgen. Fachärzte können für die Schnelltests 15 € abrechnen. Die Abrechnung erfolgt über die ortsansässige KV. Näheres zum Prozedere hat „Der niedergelassene Arzt“ für Sie hier zusammengefasst.

Auch wir als Anästhesisten und Anästhesistinnen können in unseren Praxen PoC-Antigentests anbieten und dadurch einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Zögern Sie nicht!

(KH)

Kommentar hinterlassen